Anmeldung der Eheschließung - Allgemeines

Zuständig ist das Standesamt Ihres gemeinsamen Wohnortes. Wohnen Sie an verschiedenen Orten, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden.

Beim Standesamt müssen Sie persönlich erscheinen.

Sind Sie oder Ihr Partner, Ihre Partnerin verhindert, können Sie sich schriftlich zur Anmeldung der Eheschließung bevollmächtigen.
Ausnahmsweise, wenn Sie beide aus wichtigem Grund verhindert sind, können Sie die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter anmelden.

Hinweis: Bei der Eheschließung erklären Sie beim Standesamt, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin künftig führen wollen. Sie können einen gemeinsamen Namen als Ehenamen wählen.
Besprechen Sie dies daher am besten schon bei der Anmeldung der Eheschließung mit dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin.
Sie können sich aber auch zu einem späteren Zeitpunkt für die Führung eines gemeinsamen Namens entscheiden.

Das Standesamt prüft, ob der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis entgegensteht und die sonstigen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind.

Die Trauung selbst kann bei jedem Standesamt in Deutschland stattfinden.

Manche Standesämter haben für die standesamtliche Trauung Außenstellen in besonderen Räumlichkeiten eingerichtet oder bieten Termine außerhalb der normalen Bürozeiten (besonders an Samstagen) an. Auch hier empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung und Reservierung.

Erkundigen Sie sich beim Standesamt über die erforderlichen Dokumente und Unterlagen, den Hochzeitstermin und Ähnliches genau.
Viele Standesämter halten auch Merkblätter oder Formulare bereit, die Sie telefonisch, brieflich oder über das Internet anfordern können.

Häufig können Sie frühzeitig einen Hochzeitstermin mit dem Standesamt vereinbaren, wenn die Prüfung der Ehevoraussetzungen bis zum geplanten Termin voraussichtlich abgeschlossen sein wird.
Beachten Sie dabei, dass manche Tage als Hochzeitsdatum besonders begehrt sind.

Freigabevermerk

Stand: 29.06.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Ihr Kontakt zu uns

Stadtverwaltung Elzach
Hauptstraße 69
79215 Elzach
Telefon 07682 - 804 - 0
Fax 07682 - 804 - 55

Öffnungszeiten

Montag - Freitag  08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung möglich!
 

Sitzungstermine

Ortsrecht

Sprechstunden des Bürgermeisters

In regelmäßigen Abständen hält der Bürgermeister Sprechstunden ab, in denen Sie Ideen, Wünsche und Anliegen direkt vortragen können.

Die Termine koordiniert:
Michaela Wisser
Rathaus Zimmer 8
Telefon 07682 / 804-51